AGB´s

Hier die Spielregeln der Fitness Farm

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fitness Farm Steiger GmbH zur Nutzung der Einrichtung

 

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Leistungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten. welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.

1.2. Zusätzliche Leistungen

Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauch der Duschen, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten vom Studio erhoben werden.

1.3.Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die Nutzung des Studios ist erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres gestattet.

 

2. ZUTRITTSMEDIUM

2.1. Zugangsberechtigung zum Studio

Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. Sofern der Thekenbereich geschlossen ist, bleibt der Zugang ohne Mitgliederkarte verwehrt.

2.2. Erstausstellungsgebühr

Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 15,00 erhoben.

2.3. Umgang mitdem Zutrittsmedium

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt.

2.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

Die Mitgliedschaft im Studio ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d. h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 150,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft. bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist

2.5. Ermöglichen des Zugangs Dritter

Dem Mitglied ist es strikt untersagt, anderen Personen den Zutritt zum Studio zu gewähren. Hat ein Mitglied seine Mitgliederkarte vergessen, verloren oder ist diese auf anderem Wege nicht zugänglich, so ist der Zutritt außerhalb der Thekenöffnungszeiten oder der Zeiten in denen die Theke nicht besetzt ist, verwehrt.

Ermöglicht ein berechtigtes Mitglied einer anderen Person den Zugang ohne Rücksprache mit der Geschäftsführung, behält sich die Geschäftsführung vor den Sachverhalt strafrechtlich prüfen zu lassen und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch das Mitglied zu tragen.

Weiter kann das bestehende Vertragsverhältnis durch die Studioleitung direkt fristlos gekündigt werden. In solch einem Fall sind die Beiträge der vertraglichen Restlaufzeit zu zahlen. Ist dieser Betrag kleiner als 250,00€, sind mindestens 250,00€ zu zahlen.

2.6. Neuausstellung des Zutrittsmediums

Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von EUR 20,00 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.6. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium

Das Studio ist berechtigt. einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurückbuchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurückgebucht es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.

2.7. Check-In & Check-Out

Der Zutritt zum Studio ist nur nach erfolgreichem Check-In am Terminal gestattet. Das Mitglied verpflichtet sich vor jedem Training den Check-In am Terminal durchzuführen. Bei vorsätzlicher Unterlassung steht es dem Studio frei bestehende Mitgliedschaft fristlos zu kündigen. In einem solchen Fall werden alle restlichen Beiträge verbleibender Laufzeit zur sofortigen Zahlung fällig.

 

3. STUDIONUTZUNG

3.1. Hausordnung

Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

3.2. Nutzung der Trainingsfläche / Räumlichkeiten / Trainingsgeräte

Dem Mitglied ist bewusst, dass das Studio nur zu den Thekenöffnungszeiten besetzt ist. Das Training erfolgt alleine und auf eigene Gefahr. Dem Mitglied ist bekannt, dass das Training nur bei voller körperlicher und geistiger Gesundheit erfolgen darf. Der Zutritt und die Benutzung nach dem

Konsum von Alkohol oder sonstigen die Urteilsfähigkeit bzw. die körperliche Leistungsfähigkeit einschränkender Substanzen ist entsprechend Punkt 7 verboten.

Ebenso versichert das Mitglied mit seiner Unterschrift eine ausreichende Einweisung auf die Trainingsgeräte erhalten zu haben und diese auch nur ihrem baulichen Zweck entsprechend zu nutzen.

Für gesondertes und betreutes Training kann das Mitglied einen Termin für Personal Training vereinbaren.

Die Nutzung der Sauna ist nur während der Thekenöffnungszeiten gestattet.

3.3. Nutzung der Spinde

Im Studio werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

3.4. Nutzung von Kundenparkplätzen

Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.

 

4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

4.1. Begleitung

Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt. Ausnahmen hiervon können in Absprache mit der Geschäftsführung erfolgen.

4.2. Verletzung von Verhaltenspflichten

Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen. In einem solchen Fall werden alle restlichen Beiträge verbleibender Laufzeit zur sofortigen Zahlung fällig.

4.3. Änderung persönlicher Angaben

Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

 

5. MITGLEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG

5.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag, etwaige Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie etwaige Pauschalen für Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zu zahlen. Die Gebühr für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an das Studio zu erbringen.

5.2. Kosten bei Rückbuchungen

Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.3. Zahlungsverzug

Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Entstehende Kosten durch ein Inkassounternehmen sind vom Mitglied zu tragen.

5.4 Gesamtfälligkeit

Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund, insbesondere entsprechend Ziffer 4.2., 6.4. sowie 7.2.

5.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, STILLLEGUNG

6.1. Erstlaufzeit

Der Vertrag hat, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn.

6.2. Vertragsverlängerung

Wird der Mitgliedsvertrag nicht von dem Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem Beendigungszeitraum gekündigt, verlängert sich der Vertrag um 1 Monat.

6.3. Weitere Vertragsverlängerung

Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.2.) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Verlängerungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt eine Kündigung zum Ablauf einer Verlängerungszeit verlängert sich der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit, wobei eine Vertragskündigung eine Kündigungsfrist von einem Monat voraussetzt.

6.4. Außerordentliche Kündigung

Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet nur dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der neue Wohnort außerhalb eines Radius von 30km des Studios liegt. Grundlage ist die Meldebescheinigung des Erstwohnsitzes.

6.5. Stilllegung der Mitgliedschaft

Anstelle einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Sofern keine explizite Absprache erfolgt ist beträgt der maximale Zeitraum 3 Monate. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum.

6.6.Form

Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen. Die Kündigung kann per Brief oder per E-Mail an: kuendigung@fitnessfarmsteiger.de erfolgen.

 

7. VERBOTENE SUBSTANZEN IM STUDIO

7.1. Verbotene Substanzen

Im Studio ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke (ausgenommen Theken- und Außenbereich) oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Studios untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

7.2. Folgen eines Verstoßes

Handelt das Mitglied den Vorgaben der Ziffer 7.1. zuwider, d. h. konsumiert es wissentlich und willentlich verbotene Substanzen im Studio oder gibt solche an Dritte weiter, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 500,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

8.HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

 

9. DATENSCHUTZ

9.1. Datenspeicherung

Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.

 

9.2. Videoüberwachung

Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Änderungen dieser AGB

Das Studio ist berechtigt. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die

Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

10.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

10.3. Teilnahme an Streitschlichtung

Das Studio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des VSBG nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil.